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Leistung

Energieausweis

Gesetzlich vorgeschrieben beim Verkauf und bei der Vermietung – und wertvolles Instrument zur Einschätzung des energetischen Zustands Ihrer Immobilie.

Wichtig: Seit der GEG-Novelle 2020 ist der Energieausweis bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung gesetzlich Pflicht. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder bis zu 10.000 €. Zudem muss der Energieausweis in Immobilienanzeigen angegeben werden.

Bedarfs- oder Verbrauchsausweis?

Bedarfsausweis

Basiert auf einer technischen Analyse des Gebäudes (Bausubstanz, Heiztechnik, Dämmung). Unabhängig vom Nutzerverhalten – aussagekräftiger und bei bestimmten Gebäuden Pflicht.

Wann? Pflicht für Neubauten, Gebäude mit weniger als 5 Wohnungen (Baujahr vor 1977), und Gebäude mit weniger als 4 Wohneinheiten ohne Wärmedämmung.

Verbrauchsausweis

Basiert auf den tatsächlichen Energieverbrauchsdaten der letzten 3 Jahre. Günstiger und schneller – setzt stabile Bewohnerverhältnisse voraus.

Wann? Zulässig für Gebäude mit 5 oder mehr Wohnungen sowie jüngere Gebäude, die die Anforderungen der WSchVO 1977 erfüllen.

Im Erstgespräch klären wir gemeinsam, welcher Ausweis für Ihr Gebäude vorgeschrieben oder empfehlenswert ist.

Wann benötigen Sie einen Energieausweis?

  • Verkauf einer Wohnung oder eines Hauses
  • Vermietung oder Neuvermietung
  • Verpachtung von Gewerbe- oder Wohnimmobilien
  • Bauantrag und Neubau
  • Modernisierung mit Beantragung von Fördermitteln
  • Eigeninitiative zur Einschätzung des Sanierungsbedarfs

Energieausweis schnell und rechtssicher

Kurzfristige Termine möglich · Digitale Abwicklung · GEG-konform