Leistung
Energieausweis
Gesetzlich vorgeschrieben beim Verkauf und bei der Vermietung – und wertvolles Instrument zur Einschätzung des energetischen Zustands Ihrer Immobilie.
Wichtig: Seit der GEG-Novelle 2020 ist der Energieausweis bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung gesetzlich Pflicht. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder bis zu 10.000 €. Zudem muss der Energieausweis in Immobilienanzeigen angegeben werden.
Bedarfs- oder Verbrauchsausweis?
Bedarfsausweis
Basiert auf einer technischen Analyse des Gebäudes (Bausubstanz, Heiztechnik, Dämmung). Unabhängig vom Nutzerverhalten – aussagekräftiger und bei bestimmten Gebäuden Pflicht.
Verbrauchsausweis
Basiert auf den tatsächlichen Energieverbrauchsdaten der letzten 3 Jahre. Günstiger und schneller – setzt stabile Bewohnerverhältnisse voraus.
Im Erstgespräch klären wir gemeinsam, welcher Ausweis für Ihr Gebäude vorgeschrieben oder empfehlenswert ist.
Wann benötigen Sie einen Energieausweis?
- Verkauf einer Wohnung oder eines Hauses
- Vermietung oder Neuvermietung
- Verpachtung von Gewerbe- oder Wohnimmobilien
- Bauantrag und Neubau
- Modernisierung mit Beantragung von Fördermitteln
- Eigeninitiative zur Einschätzung des Sanierungsbedarfs
Energieausweis schnell und rechtssicher
Kurzfristige Termine möglich · Digitale Abwicklung · GEG-konform

